AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

der Ilebiber Fussballcamp GmbH (kurz Ilebiber)

 

  1. Vertragsschluss

 

Mit der Anmeldung für eine durch die Ilebiber (nachstehend – Ausrichter – genannt) angebotene Veranstaltung bietet der Vertragspartner dem Ausrichter den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung erfolgt entweder durch Absendung des Anmeldeformulars auf der Homepage www.fussballschule-sachsen.de, oder durch Rücksendung eines Anmeldeformulars per Fax bzw. Post, für die in der Anmeldung aufgeführte(n) Person(en). Der Vertrag kommt erst mit der Teilnahmebestätigung (Mail, Post, Fax) durch den Ausrichter zustande.

 

  1. Leistungen

 

Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung des Ausrichters. Dieser ist der unter Ziffer 1 benannten Internetseite und/oder den Flyern des Ausrichters sowie einem etwaige gesondert ausgefertigtem Vertrag zu entnehmen. Sofern der Gesamtverlauf der Veranstaltung dadurch nicht beeinträchtigt wird, bleibt es dem Ausrichter bei Eintritt besonderer Umstände (z.B. im Falle schlechter Witterung) oder höherer Gewalt vorbehalten, Änderungen oder Abweichungen einzelner Teile der vereinbarten Leistungsbeschreibung nach Vertragsschluss vorzunehmen. Beinhaltet die Leistungsbeschreibung der Veranstaltung die Gestellung von Ausrüstung so kann bei kurzfristiger Anmeldung (ab einem Zeitraum von zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn), eine rechtzeitige Lieferung der Ausrüstung bis zum Veranstaltungsbeginn durch den Ausrichter nicht garantiert werden. Nach Ablauf der Frist verliert der Vertragspartner jegliche Ansprüche im Hinblick auf die Ausrüstung und den zugrundeliegenden Vertrag. Der Ausrichter wird den Vertragspartner in diesen Fällen rechtzeitig über die Lieferung und Möglichkeit der Abholung der Ausrüstung informieren.

 

  1. Bezahlung

 

Mit der Teilnahmebestätigung erfolgt die Rechnungslegung (Post, Mail, Fax) durch den Ausrichter unter Beachtung einer angemessenen Zahlungsfrist. Der Rechnungsbetrag ist bis zu dem in der Rechnung ausgewiesenen Datum zur Zahlung fällig. Erfolgt kein vollständiger Zahlungseingang innerhalb der durch den Ausrichter vorgegebenen Frist, so behält sich der Ausrichter eine Nichtberücksichtigung des Teilnehmers vor (Ziffer 5 lit. b). Dieser wird hierüber durch den Ausrichter zeitnah in Kenntnis gesetzt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass die begrenzten Teilnehmerzahl vollständig wahrgenommen und die Durchführung der einzelnen Veranstaltung bereits frühzeitig gesichert werden kann.